Privilegierung für Wärmepumpen-Strom

Sie betreiben Ihre Wärmepumpe mit separatem Zähler?

Dann haben wir gute Nachrichten: Die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei staatlich festgelegten Umlagen, die Bestandteil Ihres Heizstrom-Tarifes sind:

  • KWKG-Umlage
  • Offshore-Netzumlage

Beide Umlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen auf "Null" (0,00 ct/kWh) gesetzt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). 

Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung

  • Sie betreiben an der genannten Verbrauchsstelle eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, die über einen eigenen Zähler mit dem Netz verbunden ist.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.*
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

* Als „Unternehmen in Schwie­rig­keiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwie­rig­keiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstruk­tu­rie­rung nicht­fi­nan­zi­eller Unternehmen in Schwie­rig­keiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.

So können Sie die Senkung der Umlagen beantragen

Füllen Sie unser beschreibbares Dokument zur Eigenerklärung aus und senden uns dies per E-Mail an info(at)turbine-energie(dot)de. Für das Formular benötigen wir neben Ihren Kontaktdaten folgende Informationen:

  • Vertragskontonummer Ihres Heizstrom-Vertrages

Die Nummer finden Sie zum Beispiel im Onlineservice unter dem Menüpunkt "Vertrag" oder in Ihrer Rechnung.

  • Marktlokation

Auch diese Nummer finden Sie im Onlineservice unter dem Menüpunkt "Vertrag" oder in Ihrer Rechnung.

Was muss ich bei Änderungen beachten?

Sollten sich bei Ihnen Veränderungen ergeben und Sie erfüllen damit nicht mehr die oben genannten Voraussetzungen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns dies unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dabei müssen Sie uns auch den Zeitpunkt nennen, zu dem die Veränderung eingetreten ist. Bitte nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Wie hoch sind die Umlagen aktuell und wieviel kann ich sparen?

 KWK-UmlageOffshore-UmlageSumme
20250,277 Cent/kWh0,816 Cent/kWh1,093 Cent/kWh
20260,466 Cent/kWh0,941 Cent/kWh1,407 Cent/kWh

Die aufgeführten Preise sind Nettopreise, denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

Gibt es zeitliche Fristen für die Beantragung der Privilegierung?

Ja, für eine Umlagensenkung sollte Ihre Eigenerklärung unverzüglich jedoch spätestens am 28.02. des Folgejahres bei uns eingegangen sein.

Läuft die Senkung automatisch und muss ich die Privilegierung in jedem Jahr neu beantragen?

Damit Sie von der Senkung der Umlagen profitieren, müssen Sie zwingend die Privilegierung selbst beantragen. Ihr Netzbetreiber muss die Privilegierung uns gegenüber bestätigen. Erst dann kann sie in der Abrechnung berücksichtigt werden.

In den Folgejahren gilt die Privilegierung grundsätzlich weiter, wenn Sie uns 

  • den Zählerstand am 31. Dezember eines jeden Jahres sowie
  • die entnommene Strommenge des Kalenderjahres bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres mitteilen

Wenn sich Änderungen zu Ihrer Eigenerklärung ergeben, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen. 

Was passiert, wenn ich meinen Lieferanten wechsle?

Nach einem Lieferantenwechsel müssen Sie die Privilegierung bei Ihrem neuen Lieferenten erneut beantragen.

Was ist die KWKG-Umlage?

Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch erreichen die Anlagen einen höheren Nutzungsgrad. Damit sparen sie Brennstoff ein und können Kohlendioxid-Emissionen mindern. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten dafür einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt.

Was ist die Offshore-Netzumlage?

Mit der Offshore-Netzumlage werden folgende Kosten gedeckt:

  • Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz
  • Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen
SWM Magdeburg sind TOP Lokalversorger 2026 Strom & Gas
Service König 1. Sieger Stadt Magdeburg
TÜV Nord geprüfter Ökostrom