Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen für die An- und Abmeldung des Lieferantenwechsels bei den Netzbetreibern für die Sparte Strom in Kraft. Die Bundesnetzagentur führt angepasste technische Standards ein, die für Energieversorger, Netzbetreiber und weitere Marktpartner verbindlich sind.

Kurz zusammengefasst:

  • Ein Wechsel des Stromanbieters ist zukünftig werktags innerhalb von 24 Stunden technisch möglich.
  • Vertragsbeginn und Vertragsende sind nur für die Zukunft möglich und können nicht nachträglich geändert werden. Das gilt für Lieferantenwechsel, Einzug und Auszug.
  • Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich die technische Abwicklung und haben keinen Einfluss auf den bestehenden Stromliefervertrag. Achten Sie immer auf Ihre Kündigungsfristen und die Vertragslaufzeiten. Diese gelten wie bisher und sind unabhängig von der neuen Regelung.

Hinweis zur Systemumstellung

Mitte Mai bis Anfang Juni stellen Energieversorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber deutschlandweit die Prozesse für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel um. Aus diesem Grund kann es zu Verzögerungen kommen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Wenn mit den Marktpartnern alles reibungslos läuft, ist der frühestmögliche Vertragsbeginn der 13. Juni 2025.
  • Sie wollen zu uns wechseln? Kündigen Sie bitte zur Sicherheit selbst Ihren aktuellen Liefervertrag. Dies geht ganz einfach online. Jeder Lieferant bietet dafür eine Kündigungsmöglichkeit auf seiner Website an.
  • Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ändern sich nicht.

Was ist ein Lieferantenwechsel?

Grundsätzlich steht es jedem frei, den aktuellen Energieversorger zu wechseln. Dieser Vorgang wird im Allgemeinen als Lieferantenwechsel bezeichnet. Der Lieferantenwechsel ist von einem Vertragswechsel zu unterscheiden, der innerhalb eines Anbieters erfolgt. 

Der Wechsel des Energieversorgers ist schon jetzt einfach und kann in den meisten Fällen direkt online erledigt werden. Alle benötigten Daten finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer letzten Jahresabrechnung. Dazu gehören – neben den persönlichen Daten – die Zählernummer, die Marktlokations-ID, der Name des bisherigen Stromanbieters und der Zählerstand. 

Was ist neu?

Der technische Prozess zum Wechsel des Stromversorgers wird deutlich gestrafft. Dieser muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag.
Für Kunden bedeuten die neuen Regelungen, dass sie bei Aus- oder Einzug auf eine rechtzeitige Kündigung oder auf einen neuen Vertragsabschluss achten müssen. Alles andere bleibt wie zuvor. Laufzeiten und Kündigungsfristen von Verträgen zwischen dem Stromanbieter und dem Kunden gelten unverändert, ungeachtet der kürzeren Fristen der technischen Abwicklung.

Wichtige Infos für Sie:

Ab 6. Juni 2025 können Stromverträge nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin gekündigt oder geschlossen werden. Das bedeutet, dass es keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr geben wird.

Kündigen Sie bei Auszug rechtzeitig Ihren Stromvertrag unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfristen, am besten gleich, wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen. Geben Sie hier unbedingt Ihre Zählernummer an. Den Zählerstand melden Sie dann unmittelbar nach der Wohnungsabnahme.

Auch bei Einzug müssen Sie sich rechtzeitig um Ihren neuen Stromvertrag kümmern. Wir empfehlen Ihnen, Ihren den Stromvertrag gleich mit Unterschrift Ihres Mietvertrags abzuschließen. Haben Sie dafür bitte Ihre neue Zählernummer zur Hand. Nach Wohnungsübergabe teilen Sie uns einfach den Zählerstand mit.

So funktioniert der Umzug als TURBINE Kunde ab Juni 2025

Energielieferverträge enden nicht automatisch bei einem Umzug. Sie müssen Ihren Vertrag aktiv kündigen. Bei einem Umzug haben sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG) mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen. Das heißt, auch im Falle eines Umzuges, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Sie sollten deshalb rechtzeitig vor dem Umzug kündigen und einen neuen Energieliefervertrag für die neue Anschrift abschließen. Diese Checkliste hilft beim richtigen Vorgehen:

Vor dem Umzug:

  • Alten Energieliefervertrag kündigen: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag rechtzeitig, am besten sofort, nachdem Sie Ihre alte Wohnung gekündigt haben. Das können Sie problemlos online erledigen. Als Kündigungsgrund geben Sie bitte "Auszug (außerordentliche Kündigung)" an.

    Hier kündigen
     
  • Neuen Energieliefervertrag abschließen: Den neuen Vertrag können Sie ganz einfach online abschließen, sobald Sie Ihren neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Dazu benötigen Sie unter anderem Ihre neue Zählernummer. Diese kann Ihnen Ihr neuer Vermieter mitteilen.

    Neuen Vertrag abschließen

Am Auszugstag / Wohnungsabnahme alte Wohnung

  • Zählerstand in der alten Wohnung ablesen (am besten mit Foto)
  • Zählernummer und - stand notieren und im Übergabeprotokoll festhalten
  • Zählerstand zum Auszug umgehend an uns übermitteln.

    Zählerstand übermitteln

Am Einzugstag / Wohnungsübergabe neue Wohnung

  • Neuer Vertrag muss spätestens zum Einzugstag aktiv sein
  • Zählerstand in der neuen Wohnung ablesen (am besten mit Foto)
  • Zählernummer und - stand notieren und im Übergabeprotokoll festhalten
  • Zählerstandumgehend an uns übermitteln.

    Zählerstand übermitteln

 

So funktioniert der Wechsel zu TURBINE ab Juni 2025

  1. Angebote checken: Um Angebote miteinander vergleichen zu können, müssen Sie wissen, wie hoch Ihr Jahresverbrauch ist und wie viel Sie aktuell bezahlen.
  2. Tarif wählen und Vertrag abschließen: Beachten Sie bei der Wahl des Tarifes nicht nur die Kosten, sondern auch die Vertragskonditionen wie Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist oder Preisgarantie. Den neuen Vertrag können Sie ganz einfach online abschließen.
    Neuen Vertrag abschließen
     
  3. Alten Energieliefervertrag kündigen: Die Kündigung des Altvertrags sowie den Datenaustausch mit dem Netzbetreiber und dem bisherigen Lieferanten übernehmen wir. Nur bei sehr kurzen Kündigungsfristen (z.B. Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung) kündigen Sie Ihren alten Stromvertrag zur Sicherheit bitte selbst.
  4. Wechsel wird bestätigt: Innerhalb kurzer Zeit teilen wir Ihnen mit, ob und zu welchem Termin wir die Strombelieferung aufnehmen werden. Der Übergang erfolgt fließend, d.h. es wird keine Unterbrechnung der Stromversorgung geben. 

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich vergesse, meinem Energieversorger den Auszug mitzuteilen?

Der Energieliefervertrag läuft weiter und Sie bleiben zahlungspflichtig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Energieliefervertrag rechtzeitig kündigen.

Was passiert, wenn ich vergesse, meinem Energieversorger den Einzug mitzuteilen?

Wenn Sie zum Einzug nicht rechtzeitig einen Vertrag abschließen, werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen (Grundversorgung) beliefert.

Kann ich meinen Stromlieferanten von heute auf morgen wechseln?

Nein. Der technische Prozess zum Wechsel des Stromlieferanten muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“. Dieser betrifft jedoch allein den Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreibern. In der Praxis heißt das: Rein technisch kann innerhalb von 24 Stunden der Anbieter gewechselt werden.
Für Sie gelten weiterhin die vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen des bestehenden Stromvertrags.

Ist meine vertragliche Kündigungsfrist jetzt aufgehoben?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft allein den Informationsaustausch zwischen Stromversorgern und Netzbetreibern. Der Lieferantenwechselprozess hat keine Auswirkungen auf Ihre bestehenden Stromverträge. Das heißt, die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen müssen von Ihnen weiterhin eingehalten werden.

Ich beziehe neben Strom auch Gas. Gilt die neue Regelung für alle Verträge?

Auch für Gas gelten die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen unverändert und Vertragsbeginn und Vertragsende sind nur zu einem Termin in der Zukunft möglich. Die Fristenänderung für den technischen Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreiber in 24 Stunden gibt es für Gas (noch) nicht.