Wechsel

Was kostet der Wechsel zu TURBINE?

Der Wechsel zu TURBINE Strom und TURBINE Gas kostet gar nichts. Die derzeit im Internet genannten Preise sind Endpreise, zu denen keine weiteren Gebühren oder Abgaben kommen. Sie bestehen aus einem monatlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro kWh.

Wie funktioniert der Wechsel?

Sie füllen einfach nur den Auftrag für TURBINE Strom/ TURBINE Gas aus und sobald der Auftrag bei uns ist, kümmern wir uns um alles Weitere. Wenn Sie bei Ihrem Versorger längerfristig gebunden sind, kann der Wechsel zu TURBINE erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen.

Muss ich meinen alten Strom-/Gaslieferanten selbst kündigen?

Nein, Sie können sich entspannt zurücklehnen und sich über unsere günstigen Strom- und Gaspreise freuen. Das Team von TURBINE kümmert sich um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und alle weiteren notwendigen Formalitäten.

Warum müssen einige länger auf den Beginn der Lieferung warten?

Die Kündigungs – und Anmeldefristen zwischen den Energieversorgern sind gesetzlich geregelt. Hieran müssen sich alle Energieanbieter halten. Damit hat der Gesetzgeber genau geregelt, bis wann die beteiligten Seiten (alter und neuer Versorger, Netzbetreiber) reagieren müssen. Ein wichtiger Stichtag ist dabei der 10. eines jeweiligen Monats. Wenn alle Fristen problemlos eingehalten werden, dauert der Wechselprozess mindestens 3 Wochen. Das ist bei allen Versorgern gleich.

Brauche ich für den Wechsel einen neuen Zähler?

Für den Wechsel zu TURBINE Strom / Gas ist kein neuer Zähler erforderlich. Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen, denn das Team von TURBINE regelt alles Weitere für Sie.

Wenn ich bei TURBINE kündige, woher bekomme ich dann meinen Strom / mein Gas?

Sollten Sie nach Beendigung des Liefervertrages mit TURBINE keinen neuen Strom- oder Gasversorger gewählt haben, werden Sie automatisch durch Ihren Grundversorger beliefert.

Ab wann fließt TURBINE Energie?

Unser Ziel ist es Ihren Wunschtermin einzuhalten. Die erfolgreiche Kündigung bei Ihrem alten Lieferanten ist maßgeblich abhängig von Ihren dortigen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Für den Fall einer Preisanpassung besteht für Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Turbine Energie fließt immer ab dem Stichtag, den wir Ihnen in der Vertragsbestätigung mitteilen.

Vertrag / Angebot und TURBINE

Was kostet TURBINE Strom, Gas oder Heizstrom?

Das hängt davon ab, wo Sie wohnen. Mithilfe des Preisrechners ermitteln Sie den zu Ihrer Postleitzahl gehörigen Preis.

Wie lange bin ich an TURBINE Energie gebunden?

Bei unseren Tarifen TURBINE Strom, Gas und Heizstrom läuft Ihr Vertrag zunächst 12 Monate. Der Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Ihren nächstmöglichen Kündigungstermin und Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice.

Wie werde ich über Preisänderung informiert?

Ihre TURBINE Preise sind für 12 Monate garantiert. Ändern sich nach Ablauf der Preisgarantie Ihre Preise, so informieren wir Sie sechs Wochen vorher schriftlich darüber. Auch für Ihre neuen Preise gilt die Preisgarantie von 12 Monaten.

Einzige Ausnahme: Änderungen der Umsatzsteuer oder der Stromsteuer.

Sind die angegebenen Preise inkl. aller Gebühren und Steuern?

Ja. Mit dem Festpreis sind Sie auf der sicheren Seite. Hier sind alle Gebühren, Steuern und Abgaben enthalten. Sie müssen also nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Muss man eine Mindestverbrauchsmenge Strom/Gas abnehmen?

Nein. Eine Mindestverbrauchsmenge ist nicht notwendig, um mit TURBINE Strom und/oder TURBINE Gas versorgt zu werden.
TURBINE Strom und TURBINE Gas sind allerdings Angebote für Privatkunden. Sollten Sie Verbräuche haben, die stark von den Durchschnittsverbräuchen abweichen, überprüfen Sie über einen Tarifrechner wie z.B. VERIVOX, ob die TURBINE Angebote für Sie wirklich von Vorteil sind.

Wer versteckt sich hinter TURBINE Energie?

TURBINE Strom und TURBINE Gas sind Angebote der Städtischen Werke Magdeburg GmbH und Co.KG (SWM). SWM existiert seit 1993 und versorgt die Landeshauptstadt Magdeburg und Umgebung mit Strom, Erdgas, Wärme, Wasser und übernimmt die Entsorgung von Abwasser.

Wie kann ich mit TURBINE Energie in Kontakt treten?

24 Stunden jeden Tag sind wir per Email unter info(at)turbine-energie(dot)de erreichbar. Zusätzlich haben wir montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unsere kostenlose Hotline 0800 582 582 0 für Sie geschaltet.

Abrechnung und Zahlungen

Bekomme ich künftig eine Abrechnung oder mehrere, von wem und wann?

Sie bekommen einmal im Jahr eine Abrechung von TURBINE Energie. Die Netznutzung rechnen wir – ohne dass Sie davon etwas mitbekommen – mit dem örtlichen Netzbetreiber direkt ab.
Kurz vor Ablauf des Vertragszeitraums senden wir Ihnen ein Schreiben mit der Bitte, ihren Zählerstand selbst abzulesen und uns mitzuteilen. Auf dieser Grundlage erstellen wir dann Ihre Jahresrechnung.

Setzt sich mein Vertrag nach der Endabrechnung fort?

Der Vertrag zwischen Ihnen und uns gilt für ein Jahr. Der Preis ist in diesem Vertragszeitraum garantiert und ändert sich nicht. Nach Ablauf des Jahres bekommen Sie bei einer Preisänderung rechtzeitig den aktuellen Preis mitgeteilt und haben dann die Möglichkeit, den Vertrag fortzusetzen oder zu kündigen.

Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?

Wir haben für Sie den Vertrag bei Ihrem alten Versorger gekündigt. So steht Ihrem alten Versorger eine Endabrechnung mit Beendigung der Lieferung zu.

Was passiert, wenn ich meinen Abschlag bzw. meine Rechnung nicht mehr bezahlen kann?

Zahlen Sie die vereinbarten Abschläge oder die Endabrechnung nicht, gibt es eine erste Erinnerung, dann eine kostenpflichtige Mahnung. Passiert dann immer noch nichts, kündigen wir Ihren Vertrag. Natürlich fordern wir weiter unser Geld ein, denn schließlich haben wir Sie beliefert.

Umzug

Welche Unterlagen werden benötigt?

alte Wohnung

  • Für Ihrem Umzug müssen Sie zunächst die alte Wohnung bei uns abmelden. Die Kündigungsfrist bei Auszug beträgt 14 Tage. Eine formlose Kündigung genügt.
  • Nach Wohnungsübergabe/Schlüsselabgabe mit Ihrem alten Vermieter übermitteln Sie uns die Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll.

neue Wohnung

  • Mit der Wohnungsübergabe/Schlüsselübergabe mit Ihrem neuen Vermieter erhalten Sie im Übergabeprotoll alle wichtigen Daten: Zählernummern & Zählerstände
  • Wählen Sie Ihren passenden Tarif für die neue Wohnung aus. Gern beraten wir Sie auch persönlich.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Grundsätzlich beziehen sich Ihre Verträge mit TURBINE immer auf den Strom-, Gas- und/oder Heizstromzähler. Und das bedeutet für Sie, dass Sie alle Verträge für die alte Wohnung kündigen müssen und die neue Wohnung angemeldet werden muss.

Ändern sich meine monatlichen Abschläge?

Die Abschlagshöhe variiert je nach Verbrauch. 

Gern berücksichtigen wir Ihren Abschlagwunsch. Teilen Sie uns diesen bei Ihrer Anmeldung einfach mir. Andernfalls wird der Betrag pauschal anhand von Durchschnittswerten festgesetzt. 

Strom, Gas, Zähler & Co.

Wo finde ich meine Stromzählernummer?

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Stromzähler bzw. auf den Abrechnungen Ihres bisherigen Stromlieferanten.

Wer liest meinen Zähler ab?

Wir schenken Ihnen unser Vertrauen. Deshalb schicken wir Ihnen kurz vor Ablauf des Vertragszeitraums ein Schreiben mit der Bitte, ihren Zählerstand selbst abzulesen und uns mitzuteilen. Möglicherweise fordert Sie auch Ihr Netzbetreiber (in der Regel Ihr Stadtwerk oder Regionalversorger) zusätzlich auf, Ihren Zählerstand abzulesen.

Was mache ich, wenn der Strom ausfällt? Wer ist zuständig für Wartung und Störung?

Im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich am besten direkt an den Netzbetreiber (in der Regel Ihr Stadtwerk), der für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig ist. Er wird die Störung umgehend beheben, damit Sie wieder unseren TURBINE Strom erhalten. Wenn Sie nicht wissen wer Ihr Netzbetreiber ist, rufen Sie uns bitte an.

Was ist, wenn ich Fragen oder Probleme in Bezug auf meinen Zähler oder die Strom-/Gasleitungen habe?

Fragen zu Zähler und Leitungen kann Ihnen am besten der Netzbetreiber (in der Regel das Stadtwerk vor Ort) beantworten. Wenn Sie nicht wissen wer Ihr Netzbetreiber ist, rufen Sie uns bitte an.

Woher kommt der TURBINE Strom?

Wie unser TURBINE Strom zusammengesetzt ist, erfahren Sie hier.

Zunehmender Wettbewerb macht eine Diversifizierung der Beschaffung unumgänglich. Damit ist Energiebeschaffung ein zunehmend komplexeres Geschäft. Die Ware Strom wird nach Lieferzeiträumen (Lang-/ Mittel-/ Kurzfristprodukte) sowie nach Erzeugungsquellen und Lieferanten unterschieden.

Der allergrößte Teil der im Großhandel erworbenen Energiemengen stammt mindestens sekundär von der Strombörse.
Die Herkunft des Stroms von der Strombörse ist nicht reproduzierbar. Nach der Regelungen der Stromkennzeichnung wird in diesem Fall der Durchschnittswert des europäischen Verbundnetzes (UCTE-Mix) zum Ansatz gebracht.

Abmeldung und Kündigung

Was muss ich bei der Kündigung von TURBINE Strom und/oder TURBINE Gas beachten?

Sie möchten nicht länger mit TURBINE Strom und/oder TURBINE Gas beliefert werden? Das finden wir natürlich Schade, machen es Ihnen aber trotzdessen ganz leicht.

Die Kündigungsfrist für Ihren TURBINE Vertrag beträgt zum Ende der Vertragslaufzeit einen Monat zum Monatsende. Bei einem Auszug aus der Verbrauchsstelle sind Sie berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Sie haben die Möglichkeit die Kündigung in unserem TURBINE Onlinecenter oder formlos mit einer Information an unseren Kundenservice durchzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unsere kostenlose Hotline: 0800 582 582 0.

Verbraucherschutz

Wohin wende ich mich bei Fragen oder Beschwerden zur Energielieferung?

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung richten Sie bitte an unseren Kundenservice per Post (Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Am Alten Theater 1, 39104 Magdeburg), per E-Mail (kundenservice(at)sw-magdeburg(dot)de) oder an unsere kostenfreie Hotline (0800 0 796 796).

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 275724-0, Fax: 030 2757240-69,
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie(dot)de

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: Mo.-Fr. 9-15 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min), Fax: 030 22480-323, Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza(dot)de