Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht": Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen.

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie benötigt, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Der Verbrauchsausweis

Die Erstellung des verbrauchsabhängigen Energieausweis wird durch einen von uns beauftragten zertifizierten Energieberater durchgeführt. Er kostet für TURBINE Kunden59 Euro statt 80 Euro und wird Ihnen nach ca. 6 Wochen per Post zugeschickt. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig.

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

So einfach geht's:

  • Bestellformular herunterladen und ausfüllen
  • benötigte Objektdaten beilegen
  • per E-Mail oder per Post inkl. der Fotos an uns versenden

Kontakt

TURBINE
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Kundenservice
Postfach 36 28
39011 Magdeburg

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