Da wir unsere Energiemengen vorausschauend und langfristig eingekauft haben, konnten wir die Preise für Strom und Gas lange stabil halten und stehen natürlich weiterhin zu vertraglich vereinbarten Preisgarantien. 

Durch die angespannte Lage am Energiemarkt, bleibt es weiterhin teuer für uns Gas und Strom einzukaufen. Leider mussten wir nun aufgrund der weiterhin andauernden und extremen Marktlage reagieren und unsere Preise für die Versorgung mit Strom und Gas anpassen. 

Warum ist auch der Strompreis so stark gestiegen?

Es sind vor allem drei Faktoren, die den enormen Preisanstieg verantworten:

Entwicklung an der Börse

Ein wichtiger Faktor ist die Entwicklung der Strompreise an der Strombörse. Die Großhandelspreise sind in den letzten Monaten rasant angestiegen und haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Angetrieben werden die hohen Preise vor allem durch die Entwicklung auf dem Gasmarkt. Lieferungen bleiben durch die Sanktionen gegen Russland im Ukraine-Krieg gering oder fallen, wie aktuell bei der Gas-Pipeline Nord Stream 1, komplett aus. Der Gaspreis steigt und dadurch auch die Kosten der Stromgewinnung aus dem fossilen Brennstoff. Strom aus erneuerbaren Energien ist nicht rund um die Uhr und in ausreichender Menge verfügbar, um den Strombedarf aller zu decken. Daher braucht es die Gaskraftwerke und die machen den Strom aufgrund des Marktprinzips der Strombörse - der Merit Order - teuer. 

Wir beziehen übrigens unseren Strom nicht nur an der Börse, sondern bei zahlreichen Händlern oder direkt von den Erzeugern. Aber immer orientieren sich die Bezugskosten am Niveau der Großhandelspreise. 

Gas als Energiequelle muss ersetzt werden

Da erneuerbare Energieträger nicht genügend Strom erzeugen, wird in Zeiten der Gasknappheit auch auf andere Erzeugungsquellen, z.B. Strom aus Kohlekraftwerken, zurückgegriffen. Für die entstandenen Emissionen müssen Unternehmen CO₂-Abgaben leisten. Da in Kohlekraftwerken viel mehr CO2 erzeugt wird, steigen diese Kosten überproportional.

Integration erneuerbarer Energien lässt Netzentgelte stetig steigen

In einem geringeren Maße spielen die Netzentgelte beim Anstieg des Strompreises eine Rolle. Die sind über die Jahre stetig gestiegen.

Sowohl auf Bundes- bzw. Übertragungnetzebene (die 4 großen Netzbetreiber in Deutschland sind: Tennet, TransnetBW, 50Hertz und Amprion) als auch auf regionaler Ebene (Verteilnetzbetreiber) steigt der Aufwand, die durch die erneuerbaren Anlagen - vor allem Wind und Sonne - unstet anfallende Stromerzeugung zu integrieren. Das ist ein großer Kostentreiber. 

Was ist, wenn ich meine Rechnung nicht mehr zahlen kann?

Melden Sie sich rechtzeitig bei uns! So können Sie viele Unannehmlichkeiten und vor allem unnötige Kosten vermeiden. Bei Zahlungsproblemen finden wir eine gemeinsame Lösung.
Als Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe können Sie beim zuständigen Jobcenter bzw. Sozialamt nach einem Darlehen fragen.

Beratungsangebote der Verbraucherzentrale

Jetzt Vertragsdaten checken

Schauen Sie jederzeit im TURBINE Onlineservice nach Ihren individuellen Vertragskonditionen. Hier finden Sie im Menüpunkt Vertragsdetails Ihren aktuellen Grundpreis, Arbeitspreis sowie Ihre Vertragslaufzeit. Läuft Ihre Preisgarantie zum Vertragsende aus, senden wir Ihnen mindestens einen Monat vor Beginn des neuen Vertragsjahres eine Preisanpassung mit Ihren neuen Preisen. 

Jetzt Vertragskonditionen im TURBINE Onlineservice ansehen

Ihren Zählerstand können Sie auch ohne Anmeldung erfassen und uns jederzeit digital übersenden. 

zur Zählerstandserfassung

Rechtliches

Sie haben ein Sonder­kün­di­gungs­recht

Bei Preis­än­de­rungen und Änderungen der AGB haben Sie ein Sonder­kün­di­gungs­recht. Sie können Ihren Vertrag mit uns in Textform ohne Einhaltung von Fristen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beenden. Ihre Mitteilung dazu muss uns spätestens einen Tag vor dem Wirksamwerden erreichen.

Anpassung unserer AGB

Wir passen unsere Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) an neue gesetzliche Regelungen an. Wenn Sie ein Preis­an­pas­sungs­schreiben von uns erhalten, haben wir Ihnen die neuen AGB beigefügt.

Sie können den Änderungen der AGB, bevor diese wirksam werden, in Textform widersprechen. Ihre Mitteilung dazu muss uns dann spätestens einen Tag vor dem Wirksamwerden erreichen. Ohne Widerspruch gelten die AGB für Ihren Vertrag ab dem Zeitpunkt zu dem sich ihr Vertrag verlängert. Wichtig für Sie: Wir können Ihren Vertrag nicht weiterführen, wenn Sie den AGB widersprechen. 

Preisbremsen für Strom und Gas geplant

Strompreisbremse

Stand: 22.11.2022

Eine durch die Bundesregierung initiierte Strompreisbremse für soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten für die Haushalte insgesamt sinken. Der Strompreis soll für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Einzelheiten zur konkreten Umsetzung sind aber noch nicht bekannt.

Gaspreisbremse

Stand: 22.11.2022

Bei den Gaspreisen erfolgt die Entlastung in zwei Stufen:

  1. Soforthilfe Dezember 2022
  2. Gaspreisbremse März 2023 bis April 2024

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Ziel der Bundesregierung ist, dass die Verbraucher:innen durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet werden, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht. Die Deckelung der Gaspreise soll bis 30. April 2024 gelten. Die konkrete Ausgestaltung der Gaspreisbremse für 2023 erfolgt noch in einem Gesetz, das Ende Dezember 2022 in Kraft treten wird.