Die Umlage nach dem Erneuerbare-​Energien-Gesetz – kurz EEG-Umlage oder auch Ökostromumlage genannt - wurde im Jahr 2000 eingeführt und dient seitdem dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie ist eine staatlich erhobene Umlage und für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom zu zahlen. Der Einfachheit halber wird sie durch den Energieversorger eingenommen und von diesem dann vollständig abgeführt.

Um die wirtschaftlichen Folgen für die Verbraucher durch die Turbulenzen an den weltweiten Energiemärkten abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2022 diese Umlage von 3,723 Cent (netto) je Kilowattstunde auf 0,00 Cent zu reduzieren.

Wie wirkt sich die Senkung der EEG-Umlage für mich aus?

Durch den Wegfall der EEG-Umlage profitieren Sie von einem geringeren Verbrauchspreis für Strom, denn ab dem 1. Juli bis 31. Dezember 2022 sinkt Ihr Preis je Kilowattstunde um 3,723 Cent netto (4,43 Cent brutto) - also um den vollständigen Betrag der EEG-Umlage.

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2.000 kWh bedeutet das eine brutto-​Ersparnis von über 7 Euro pro Monat (ca. 44 Euro im Jahr 2022)

Muss ich etwas tun, um die Senkung erhalten?

Nein, nichts. Die Senkung der EEG-Umlage wird von uns selbstverständlich vollständig an Sie weitergegeben. Sie müssen nichts weiter tun. Die Reduzierung des Preises für den Verbrauch berücksichtigen wir automatisch. Vom 01. Juli bis 31. Dezember 2022 passen wir den Betrag in Ihrer Jahresrechnung an.

Ändert sich die Höhe meines Abschlags wegen dem Wegfall der EEG-Umlage?

Nein. Ihr Abschlagsplan bleibt unverändert. Wir verrechnen den Wegfall der EEG-Umlage mit der Jahresrechnung.

Muss ich meinen Zählerstand ablesen und melden?

Nein - es ist nicht notwendig, uns einen Zählerstand zu übermitteln. Die Erfassung des Zählerstands findet wie gewohnt zum üblichen Stichtag der Ablesung statt. Auf Basis dieser Werte nehmen wir eine rechnerische Abgrenzung Ihres Verbrauches für das erste und zweite Halbjahr vor und rechnen zum jeweils gültigen Preis ab. Dies ist eine bewährte Praxis, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn sich Preisbestandteile oder Steuern unterjährig ändern.

Sie können uns Ihren Zählerstand aber jederzeit gern direkt online übermitteln.

Jetzt Zählerstand übermitteln

Wo finde ich die Änderung der EEG-Umlage auf meiner Rechnung?

Auf unseren Rechnungen rechnen wir den gültigen Verbrauchspreis inklusiver der EEG-Umlage ab. Ab dem 01.07.2022 wird Ihnen die EEG-Umlage mit einer Gutschrift-​Zeile in der Rechnung gutgeschrieben.

Für fast alle unserer Kunden ergeben sich dadurch auf der Rechnung unterschiedliche Positionen.