Um die derzeitige Belastung aller Strom- und Wärmekunden angesichts der angespannten energiepolitischen Lage zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab März 2023 werden diese Entlastungen umgesetzt. 

Sie müssen selbst nicht aktiv werden, um von der Entlastung zu profitieren. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden anschreiben und über Ihre konkreten Entlastungen informieren.  

So funktionierts:

Im Rahmen der Energiepreisbremse gelten folgende Referenzpreise für Haushalte und kleinere Unternehmen, abgerechnet nach dem sogenannten Standardlastprofil (SLP): 

  • für Gas 12 Cent pro kWh
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro kWh
  • für Strom 40 Cent pro kWh

Haushalte und kleine Unternehmen sind dabei Letztverbraucher, die einen Wärme- bzw. Erdgasverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh/Jahr haben. Im Strom liegt die Grenze bei 30.000 kWh/Jahr. Für Letztverbraucher mit höheren Verbräuchen gelten abweichende Regelungen.

Für 80 % des persönlichen, für Ihre Verbrauchsstelle prognostizierten Jahresverbrauchs gilt nun der festgelegte Referenzpreis. Konkret heißt das, dass der Staat die Differenz zwischen dem Arbeitspreis Ihres aktuellen Tarifs und dem Referenzpreis übernimmt.

Für jede verbrauchte Kilowattstunde, die über das persönliche Entlastungskontingent – eben diese 80% – hinausgeht, zahlen Sie weiterhin den mit uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Es lohnt sich also weiterhin Energie einzusparen. Durch das Sparen von Energie können Sie selbst dazu beitragen, den Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, zu senken. Sie reduzieren so noch einmal aktiv Ihre Kosten.

Die aktive Umsetzung der Energiepreisbremsen startet im März 2023. Die Preisbremsen gelten jedoch rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Die Ersparnis für diese beiden Monate, wird entsprechend in der Anpassung Ihrer Abschläge berücksichtigt bzw. in der Jahresabrechnung verrechnet.

mehr Informationen und Berechnungsbeispiele 

→ zur Strompreisbremse

→ zur Gaspreisbremse

Kurz erklärt

Letzverbraucher

Letztverbraucher ist jeder, der die bezogene Energie (Strom, Gas, Wärme) selbst verbraucht.

Jahresverbrauchsprognose

Als Jahresverbrauchsprognose wird der vom Netzbetreiber oder Lieferanten ermittelte Wert an Kilowattstunden für Ihre Lieferstelle bezeichnet. In der Regel erfolgt diese Prognose - für Gas und Fernwärme temperaturbereinigt - in Annäherung an Ihren letzten abgerechneten Jahresverbrauch.

Was bedeutet eine Temperaturbereinigung bei der Ermittlung der prognostizierten Menge?

Für die Ermittlung der Jahresverbrauchsprognose werden die bisherigen Jahresverbräuche zu ihrer Lieferstelle herangezogen und um äußere Einflüsse, wie z.B. die Temperatur bereinigt. Mit dieser Bereinigung wird vermieden, dass vorangegangene besonders kalte oder besonders milde Winter Einfluss auf die Prognose haben. Man nutzt hierzu sogenannte Heizgradtage. Immer wenn die Temperatur unter 15°C fällt, spricht man von einem Heiztag. 

Um die Jahresverbrauchsprognose verlässlich zu prognostizieren, werden die Heizgradtage des Prognosezeitraums ins Verhältnis gesetzt zu den durchschnittlichen Heizgradtagen über einen längeren Zeitraum davor. Daraus ergibt sich ein Korrekturfaktor mit Hilfe dessen dann die Verbrauchsprognose für die Anwendung der Preisbremsen ermittelt wird. Es kann also sein, dass die für die Entlastungsberechnung zu Grunde gelegte Menge an Kilowattstunden von Ihrem letzten Jahresverbrauch abweicht.

Entlastungskontingent

Das Entlastungskontingent stellt auf Basis der Jahresverbrauchsprognose die Menge an Kilowattstunden dar, für die der gebremste Preis angewendet wird.

Für Haushaltskunden und kleinere Unternehmen

  • bis 30.000 kWh im Strom und
  • bis 1,5 Mio. kWh im Gas

beträgt das Entlastungskontingent 80 % der Jahresverbrauchsprognose

Für Kunden, die über den genannten Mengen liegen oder nach registrierender Leistungsmessung abgerechnet werden, werden 70 % der Jahresverbrauchsprognose als Entlastungskontingent angesetzt.

Referenzpreis

Der Referenzpreis ist der staatlich fixierte Preis (= ugs. Preisdeckel), der mit dem für Sie gültigen Arbeitspreis gemäß Vertrag ins Verhältnis gesetzt wird. Dieser Preisdeckel ist der Grenzwert bis zu dem der Staat die Differenz gegenüber Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis übernimmt. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung des Entlastungsbetrages.

Entlastungsbetrag

Ist der Geldbetrag, der Ihrem Vertragskonto im Zuge der Anwendung der Preisbremsen gutgeschrieben wird. Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus dem für Sie gültigen Entlastungskontingent und dem für die jeweilige Preisbremse gültigen Referenzpreis.

Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Unterseiten zur Strom- und Gaspreisbremse und in unserem Entlastungsrechner.

Häufige Fragen zur Umsetzung der Energiepreisbremse

Was bedeutet das für mich als TURBINE Kunde?

Selbstverständlich werden wir die staatliche Entlastung in voller Höhe für Sie berücksichtigen.

Wir haben zunächst Ihre März-Abschläge wie gewohnt abgebucht. Mit Wirkung für den Abschlag im April erstellen wir eine neue Abschlagsinformation, die eine Erstreckung der staatlichen Entlastung auf die Monate Januar bis März enthält. Ihnen geht also kein staatlicher Entlastungsbetrag verloren - Ihre Entlastung beginnt lediglich mit einer Verzögerung.

Warum dauert es so lange, bis ich meine Abrechnung erhalte?

In Ihrer Abrechnung werden alle Aspekte der Preisbremse vollständig berücksichtigt und alle betreffenden Werte explizit für Ihren individuellen Vertrag rechtsverbindlich ausgewiesen. Sie erhalten darüber die vollständige Transparenz der für Sie gültigen Prognosewerte und Entlastungsbeträge.

Um fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden, müssen wir in unseren Systemen sicherstellen, dass wir für jeden Vertrag unserer Kunden die Komponenten der Energiepreisbremse korrekt abbilden. Daher kommt es aktuell bei der Bereitstellung der Abrechnung noch immer zu Verzögerungen. 

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Abrechnung für unsere Kunden bereitzustellen und bedanken uns für Ihre Geduld.

Warum werden die Preise nicht generell gesenkt?

Lange Zeit haben wir die hohen Preise von unseren Kund:innen ferngehalten und unsere Preisgarantien erfüllt. Dabei sind die Beschaffungskosten für Strom und Gas im Jahr 2022 extrem angestiegen. Um die Versorgung zu sichern, mussten wir zu hohen Konditionen einkaufen. Die Weitergabe der Kosten an unsere Kund:innen haben wir während der Energiekrise möglichst herausgezögert. Trotz der sprunghaft gestiegenen Einkaufspreise in der Energiemarktkrise haben wir unsere Kund:innen wesentlich günstiger versorgt und vereinbarte Preisgarantien erfüllt.

Sobald die Preisgarantien unserer Kund:innen auslaufen, müssen wir aus diesem Grund aber weiterhin unsere Preise anpassen. Natürlich wird sich auch die momentane Senkung der Einkaufspreise auf unser Preisangebot auswirken. Allerdings geschieht das genauso zeitlich verzögert, wie es auch bei der Erhöhung der Preise passiert ist. Im Verlaufe des Jahres ist daher eine entsprechende Angleichung der Tarifpreise zu erwarten

Es lohnt sich weiterhin Energie einzusparen: Durch das Sparen von Energie können die Kund:innen selbst dazu beitragen, den Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, zu senken. Die Kosten können so noch einmal aktiv reduziert werden.